Novellierung des Mondorfer Abkommens
Das deutsch-französische Abkommen vom 9. Oktober 1997 „über die Zusammenarbeit der Polizei- und Zollbehörden in den Grenzgebieten“ (Mondorfer Abkommen) soll entsprechend den gestiegenen Anforderungen an eine effektive grenzüberschreitende Zusammenarbeit grundlegend überarbeitet werden.
Die dafür notwendigen Neuverhandlungen sind auch im deutsch-französischen Ausschuss für grenzüberschreitende Zusammenarbeit (AGZ) verankert und wurden im Jahr 2023 aufgenommen. Beteiligt sind neben Baden-Württemberg auch das Bundesinnenministerium sowie die Länder Rheinland-Pfalz und das Saarland.
Mittel: Laufende Mittel.